Für Anfragen an das Archiv, die über die Vorbereitung einer Recherche vor Ort hinausgehen, gelten sinngemäß die gleichen Vorgaben wie für Benutzungsanträge; insbesondere müssen sie die Anerkennung der Gebühren- und Nutzungsordnung enthalten. Die Grenzen solcher Anfragen und die Bedingungen ihrer Behandlung sind ebenfalls durch die Benutzungsordnung geregelt.
Aus bestimmten Leistungen des Archivs können Kosten für die Nutzerinnen und Nutzer des Archivs entstehen. Um welche Leistungen es sich dabei handelt und wie hoch die möglichen Kosten sind, entnehmen Sie bitte der unten stehenden Gebührenordnung.
Allgemein gilt, dass das Archiv der Arbeiterjugendbewegung bemüht ist, alle Interessierten bei der Beantwortung Ihrer Fragen und der Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten zu unterstützen.
Wenn Sie Fragen an das Archiv haben, sind wir gerne behilflich!